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BVerwG, 14.04.1980 - VI C 57.77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sachleistungssurrogat - Krankenkasse - Geldleistung - Aufwendungen für Arzneimittel - Unwirtschaftlichkeitsabzug
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.09.1977 - 179 III 76
- BVerwG, 14.04.1980 - VI C 57.77
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76
Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt …
Auszug aus BVerwG, 14.04.1980 - 6 C 57.77
BhV Nr. 3 Abs. 3 S. 2 vom 30.08.1972 ist auch anwendbar, wenn ein sachleistungsberechtigtes freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse, das an Stelle einer Sachleistung eine Geldleistung in Anspruch nimmt, seine Aufwendungen für Arzneimittel nur in Höhe des Wertes einer entsprechen Sachleistung erhält (Abzug eines "Unwirtschaftlichkeitsabzuges" durch die Krankenkasse; so auch BVerwG, 21.03.1979, VI C 25.76, BVerwGE 57, 336).
- BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 39.83
Stationäre Heilbehandlung - AOK - Mitgliedschaft - Sachleistungssurrogat
Von dem Grundsatz der vollen Kostendeckung lassen die Beihilfevorschriften mit den Worten "ggf. unter Abzug des Mengenrabatts der Krankenkasse und dgl." allerdings gewisse Abstriche zu (vgl. zum Abzug eines "Unwirtschaftlichkeitsabzuges" bei Aufwendungen für Arzneimittel BVerwGE 57, 336 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]; Urteil vom 14. April 1980 - BVerwG 6 C 57.77 - ).